Barrierefreiheit
Im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) wird der Begriff Barrierefreiheit definiert:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, [...] sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Als Verkehrsunternehmen ist das Thema Barrierefreiheit für uns ganz besonders wichtig und zugleich auch eine Herausforderung - denn nicht nur unsere Busflotte muss die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, auch die Haltestellen werden nach und nach barrierefrei ausgebaut.